Diese Überschrift beschreibt nicht den Grundsatz des Zivildienstes, dass man für 50% Mehrarbeit als das Personal 70% weniger Gehalt bekommt.
Mir (und den anderen Zivildienern des SZS) werden nur 4/5 des zustehenden Gesamtgehalts ausgezahlt.
Eigentlich hätte man Anspruch auf Frühstück, Mittagessen und Abendessen pro Tag. Der Träger kann seine Pflicht entweder durch die Zuverfügungstellung des Essens oder durch die Zahlung von 20% von 13,60 € für ein Frühstück, 50% von 13,60 für ein Mittagessen oder 30% von 13,60€ für ein Abendessen erfüllen. Wenn man Vormittagsdienst hat kann (muss) man das Abendessen nicht im SZS zu sich nehmen. Und hätte damit Anspruch auf 30% von 13,60€- Zwischen Anspruch und Auszahlung liegt jedoch im SZS ein großer Unterschied. Mit dem Anspruch konfrontiert verleugnete die Verwaltung diesen umgehend und versuchte erst gar nicht auf das Zivildienstgesetz oder die Verpflegungsverordnung einzugehen.
Das Durchsetzen dieses Anspruchs wird den Rest meines Zivildienstes wohl abwechslungsreich gestalten...